Musterwiderspruch und weitere Links
Diese Seite sammelt ausschließlich Verweise. Die Musterformulierungen, Erläuterungen und laufend aktualisierten Vorlagen zum Honorarwiderspruch führen die Berufsverbände selbst – auf ihren eigenen Seiten und in ihren Mitgliederbereichen. Von dort stammen die rechtssicheren, gepflegten Fassungen; hier finden Sie nur die Wege dorthin.
Worum es geht
Zum 1. April 2026 ist eine Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent wirksam geworden. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat den Sofortvollzug mit Beschluss vom 9. Juli 2026 ausgesetzt; die Hauptsache bleibt offen, Rückforderungsvorbehalte ab dem zweiten Quartal 2026 bleiben möglich. Die Berufsverbände rufen deshalb dazu auf, gegen den Honorarbescheid fristgerecht Widerspruch einzulegen, um die eigene Rechtsposition offenzuhalten, bis die Musterklagen und die Hauptsache entschieden sind.
Vor Gericht wird über Prozente gestritten – über die Wirkprinzipien dessen, was vergütet wird, streitet niemand.
Die rechtliche Linie der Verbände
Die Begründungen der Verbände stützen sich auf den aus Artikel 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes abgeleiteten Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit. Konkretisiert wird er durch § 87 Absatz 2c Satz 8 SGB V, der eine angemessene Höhe der Vergütung je Zeiteinheit verlangt, und durch die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur verfassungsrechtlich gebotenen Mindestvergütung zeitgebundener, kapazitätsausschöpfender Leistungen. Das BSG begründet die besondere Schutzbedürftigkeit damit, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihr Leistungsvolumen wegen der persönlichen Leistungserbringung und der strikten Zeitbindung nicht ausweiten können. Die vollständige, für den jeweiligen Bescheid passende Argumentation stellen die Verbände in ihren Mustertexten bereit.
Die Musterformulierungen der Berufsverbände
Die Verlinkung erfolgt zur Information. Für Inhalte, Aktualität und Verfügbarkeit der verlinkten Seiten sind allein die jeweiligen Verbände verantwortlich. Einige Muster liegen in den Mitgliederbereichen und setzen eine Mitgliedschaft voraus.
Petition
Die von Johanna Jung initiierte Petition gegen die Absenkung der psychotherapeutischen Vergütung hat über 400.000 Unterschriften erreicht. Sie ist auf change.org unter dem Stichwort „Psychotherapie“ auffindbar.