Ressourcenorientierte Psychotherapiereform

Psychotherapie als evidenzbasierter Behandlungsvertrag mit permanenter Ergebnisabstimmung zwischen Therapeuten und Klienten.

Die Richtlinie regelt, wie viele Stunden bewilligt werden. Sie regelt nicht, ob das Ziel, auf das diese Stunden einzahlen, neurobiologisch überhaupt erreichbar formuliert ist.

Der Befund

Richtlinienkataloge beschreiben Symptome und regeln Verfahren, Kontingente und Anträge. Sie erklären nicht, wie Veränderung neurobiologisch funktioniert. Evidenz ist ein Prozess – ein Katalog dagegen ist ein Schnappschuss, eingefroren am Tag seiner Anerkennung. Das System hat keinen Update-Mechanismus, mit dem neue Erkenntnis in die Regel zurückfließen könnte.

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Die Basis

Die Wirkprinzipien der Veränderung sind seit Jahrzehnten gesichert: Bahnung durch Wiederholung, die Überlegenheit von Annäherungszielen, die Ressourcenlogik der Salutogenese, die messbare Wirkung laufender Ergebnisrückmeldung. Diese Grundlagen sind nicht strittig. Strittig ist nur, dass ein Antragsverfahren sie nicht abbildet.

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Das Programm

Psychotherapie ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien. Der Klient bringt das Anliegen, der Therapeut übersetzt es in ein neurobiologisch erreichbares Ziel, und beide stimmen das Ergebnis fortlaufend ab. Nicht per Antrag vor der Behandlung, sondern per Abgleich in der Behandlung. Viele Behandler arbeiten längst so – das System bildet es nur nicht ab.

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Johannes Faupel · Systemischer Supervisor (SG/IGST) · 25 Jahre Supervision in Psychiatrie, Onkologie, Neurologie · Springer-Autor · Frankfurt am Main.

Einordnung und Programm eines Supervisors – kein Ersatz für Diagnostik, Indikationsstellung oder Behandlung.