Aktuelle Einordnung

Einordnungen zu Entscheidungen und Entwicklungen, die die Vergütung und die Regulierung der Psychotherapie betreffen. Die Rubrik wird fortlaufend um weitere Einträge ergänzt.

LSG Berlin-Brandenburg setzt Vergütungsabsenkung aus

Der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juli 2026 (Az. L 7 KA 11/26 KL ER) hat die sofortige Vollziehung der zum 1. April 2026 wirksamen Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ausgesetzt. Beanstandet wurde die Methodik der Vergleichsrechnung – Facharztumsätze 2024 gegen Psychotherapeuten-Prognosen 2026 – sowie das fehlende besondere öffentliche Interesse am Sofortvollzug. Die Hauptsache ist offen; Rückforderungsvorbehalte ab dem zweiten Quartal 2026 bleiben möglich.

Vor Gericht wird über Prozente gestritten – über die Wirkprinzipien dessen, was vergütet wird, streitet niemand.

Die Auseinandersetzung dreht sich um die Höhe der Vergütung und um die Sauberkeit der Rechnung, mit der sie begründet wird. Das ist berechtigt und wichtig. Es verschiebt jedoch den Blick auf die Frage, die diese Seite stellt: Ob das, was da vergütet wird, in seiner Zielformulierung überhaupt erreichbar angelegt ist, prüft kein Verfahren – weder das Antragswesen noch das Gericht. Der Streit um die Prozente lässt die Frage nach dem Wirkprinzip unberührt.

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